Förderung erneuerbare Energien

Durch Neu- und Umbau der Heizungsanlagen nicht nur Energie sparen, sondern auch noch die Umwelt entlasten und dazu noch eine Förderung vom Staat erhalten – die Marktanreizprogramme der Bundesregierung machen dies möglich.

Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen können von dieser Hilfe profitieren. Gefördert werden die verschiedensten Maßnahmen und Technologien, die zur Produktion von Wärme auf erneuerbare Energien setzen, z.B. Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Hybridheizungen und „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen. Nutzen Sie in Zukunft allein erneuerbare Energien für Ihre Heizungsanlage, können Sie bis zu 45% der förderfähigen Kosten ansetzen, wird zusätzlich noch Erdgas zur Wärmeproduktion genutzt, beträgt die max. Förderung bis zu 40%.

Umgesetzt wird diese Förderung durch die BAFA, auf dieser Seite finden Sie weitere Details und Links: BAFA . Seit Anfang 2020 können Sie die Anträge über das vereinfachte elektronische Antrags­formular beim BAFA stellen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Bauvorhaben, kommen Sie einfach auf uns zu:

Sie brauchen mehr Informationen zu diesem Thema – kommen Sie auf uns zu!
Servicetelefon 0341-2612258 oder schicken Sie Ihre Anfrage per E-Mail.

Solarthermieanlagen

Die Förderung der Errichtung von Solarthermieanlagen wird durch die BAFA bis zu 30% der förderfähigen Kosten gefördert! Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen, sofern diese der Warmwasserbereitung oder Raumheizung dienen. Die Förderung betrifft Neubauten sowie den Umbau oder Neubau bei bereits bestehenden Gebäuden. Welche Anlagen genau gefördert werden, erfahren Sie hier ebenso wie die Fördervoraussetzungen.

Biomasseanlagen

Für den Aufbau einer Pelletheizung erhalten Sie eine Förderung von 35% der förderfähigen Kosten. Dabei wird der Neu– und Umbau in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Voraussetzung ist der Bau von Anlagen ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung:

  • Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
  • und besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Effiziente Wärmepumpenanlagen

Wie Biomasseanlagen werden auch effiziziente Wärmepumpenanlagen mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten bei Errichtung und Nachrüstung bivalenter Systeme gefördert. Voraussetzung ist die überwiegende Nutzung zur Raumheizung oder der Kombination mit Warmwasserbereitung.
Hier erhalten Sie eine Liste mit Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Hybridheizungen

Die Errichtung von Hybridheizungen wird nur bei Umrüstung von bereits bestehenden Heizungsanlagen gefördert. Die Förderhöhe entspricht bis zu 35% der förderfähigen Kosten bei EE-Hybridheizungen sowie bis zu 30% bei Gas-Hybridheizungen. Voraussetzung ist die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeproduktion.

Gas-Brennwertheizungen

Gas-Brennwertheizungen werden dann gefördert, wenn sie bis spätestens 2 Jahre nach der Inbetriebnahme erneuerbare Energien zur Wärmeproduktion mit nutzen. Weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein einer hybridfähigen Steuerungs- und Regeltechnik für den künftigen Teil zur Nutzung erneuerbarer Energie zur Erzeugung von Wärme.
Die Förderung beträgt 20% der förderfähigen Kosten.

Austauschprämie für Ölheizungen

Soll eine alte Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt werden, erhöht sich der Anteil der förderfähigen Kosten um 10%. Dadurch ergibt sich ein Fördersatz von 45% bei Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energie, von 40% bei Heizungsanlagen, die auch Erdgas zur Erzeugung von wärme nutzen.

Programme der KfW

Auch die KfW bietet für die Umstellung Ihrer Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien verschiedene Programme.
Zuschüsse können Sie über die Programme

beantragen. Vergünstigte Kredite bieten die Programme

Zu diesen genannten Möglichkeiten kommen weitere Fördermaßnahmen der einzelnen Bundesländer – die aktuellen Möglichkeiten der Förderung sind extrem vielfältig.
Daher empfielt sich neben unserer Expertise beim Bau der Heizung die Nutzung eines neutralen Energieberaters zur Planung Ihres Heizungs- Um/Neubaus. Die Kosten für diese Beratung werden durch die KfW im Programm KfW-Programm 431 (Zuschuss Baubegleitung) zu 50% gefördert. Der unabhängige Energieberater übernimmt dann auch die Einreichung aller nötiger Förderanträge für Sie.