Trinkwasserverordnung DIN 1717 – Nachweispflicht

Nach vielen Überarbeitungen ist nun mittlerweile die Normkonkurrenz
zwischen der DIN 1988-4 und der DIN 1717 behoben. Trotzdem bietet die Formulierung Spielraum bzw. wird verschieden ausgelegt. Wir haben Rücksprache mit den Wasserwerken Leipzig gehalten und diese
bestätigen die Notwendigkeit von Sicherungseinrichtungen in vielen Häusern.
Ziel ist, dass das Trinkwasser ohne negative Veränderungen vom
Wasserzähler bis zur Zapfstelle der Verbraucher gelangt. An gefährdeten
Entnahmestellen müssen Sicherungsarmaturen installiert / nachgerüstet werden. Für Sie als Hausbesitzer oder / und Verwaltung besteht eine Nachweispflicht, dass in Ihrem Objekt keine Gefährdung der
Trinkwasserhygenie besteht!
Ist ein Speicher mit mehr als 400 Liter vorhanden bzw. beträgt das
Rohrleitungsvolumen der Warmwasserleitung zwischen diesem
Speicher und einer Zapfstelle mehr als drei Liter, ist der
Hausbesitzer verpflichtet, die Anlagen 1x jährlich von einem Fachbetrieb auf einen möglichen Legionellenbefall kontrollieren zu lassen.

Gern können Sie sich an uns wenden und wir informieren Sie
umfangreicher über die notwendigen Maßnahmen in Ihrem Objekt.