BAFA – Änderungen beim Antragsverfahren

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor
Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe/Vertragsschluss mit dem Installateur oder
Generalunternehmer) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgebend.